Steuerberater in Mainz, Dr. Jörg Lehr


Gestaltung und Verwaltung

Wir beraten vor und in der Krise

Eine große Unsicherheit setzt ein, wenn die Insolvenz des eigenen Unternehmens oder eines Geschäftspartners im Raum steht.

Im Vorfeld einer möglichen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des eigenen Unternehmen prüfen wir, ob und welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen und welche Maßnahmen die geeigneten sind, um das Unternehmen zu retten.

Wir bieten Ihnen
  • Krisenfrüherkennung
  • Prüfung der Verschuldung/ Zahlungsunfähigkeit
  • Erstellung von Fortführungsprognosen
  • Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten

Ist der Gang zum Insolvenzrichter unvermeidbar, bieten wir die weitere Begleitung im Insolvenzverfahren an. Wir beraten Sie, wenn der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft in Anspruch nehmen möchte.

Hierzu gehört insbesondere

  • Beratung zum Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit
  • Inanspruchnahme von Geschäftsführer und Gesellschafter durch den Insolvenzverwalter

Im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners ist es von entscheidendem Vorteil, seine Rechte als Gläubiger zu kennen und rechtzeitig an kompetenter Stelle anzuzeigen. Wir unterstützen Sie bei

  • der Gestaltung Ihrer Ansprüche vor und in der Kundeninsolvenz
  • der Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle
  • Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten

Insolvenzverwaltung

Transparenz und optimale Gläubigerbefriedigung bei Unternehmensinsolvenzen ist unser Leitmotiv.
 
Seit 1999 werden wir vom Insolvenzgericht Mainz und zusätzlich seit 2003 vom Insolvenzgericht Alzey als gerichtliche Sachverständige und Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren bestellt.
 
In dieser Funktion ist es uns ein Anliegen, nachvollziehbar und transparent zu arbeiten und den Gläubigerinteressen optimal zu dienen.
 
Priorität haben hierbei die Arbeitnehmer und langjährigen Geschäftspartner, deren Interesse von allem an einer Fortführung des Unternehmens liegt.
 
Muss ein Unternehmen abgewickelt werden, erfolgt dies unter möglichst optimaler Werteerzielung.
 
Wir pflegen eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Insolvenzgerichten und beteiligten Behörden, um zielgerichtete und schnelle Lösungen im Einklang mit der Rechtslage herbeizuführen.
 
Die private Entschuldung im Gläubigerinteresse ist das Ziel bei Verbraucherinsolvenzen.
 
In Verbraucherinsolvenzen und Restschuldbefreiungsverfahren verwalten wir die Schuldnervermögen mit dem Ziel der Entschuldung während einer 6 Jahre dauernden Laufzeit.